Patientenrechte Urteilsunfähiger: Veto- und Partizipationsrechte Urteilsunfähiger in medizinischen Angelegenheiten und ihre (spezialgesetzliche) Regelung im schweizerischen Recht
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BORIS DOI
Date of Publication
June 6, 2011
Publication Type
Article
Division/Institute
Subject(s)
Series
FamPra.ch - die Praxis des Familienrechts
ISSN or ISBN (if monograph)
1424-1811
Publisher
Stämpfli
Language
German
Description
Die Patientenautonomie, als das Recht der Betroffenen frei über Eingriffe in ihren Körper zu entscheiden, bildet die oberste Richtschnur für das ärztliche Handeln. Der mündige und selbstbestimmte Patient gilt heute als Selbstverständlichkeit. Selbstbestimmtes Handeln in medizinischen Angelegenheiten ist aber nicht allen Menschen möglich. Die Gruppe der urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten bedarf in diesem Zusammenhang einer gesonderten Betrachtung. Ihren Patientenrechten ist der vorliegende Beitrag gewidmet.
Nach einer Einführung zu den Patientenrechten im Allgemeinen sowie ihren rechtlichen Grundlagen im schweizerischen Recht, erläutern Ausführungen zur Urteilsfähigkeit deren Funktion als Schlüssel zu den persönlichkeitsbezogenen Patientenrechten. Vertieft werden die Besonderheiten sowie die Heterogenität der Gruppe der urteilsunfähigen Patienten und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Vertretung und die Ausgestaltung ihrer Rechte besprochen. In der Folge wird auf die im Zentrum des vorliegenden Beitrags stehenden Veto- und Partizipationsrechte Urteilsunfähiger eingegangen. In einem zweiten Teil werden medizinrechtliche Spezialgesetze des Bundes auf Regelungen zu Partizipations- und Vetorechten Urteilsunfähiger hin untersucht. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für die Patientenrechte werden zudem das revidierte Vormund-schaftsrecht sowie der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Humanforschung, die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates und die Leitlinien der Internationalen Harmonisierungskonferenz bei dieser Untersuchung mit berücksichtigt. Der Abschluss des vorliegenden Beitrages bildet eine Analyse der in den untersuchten nationalen und internationalen Normen gefundenen Veto- und Partizipationsrechten urteilsunfähiger Patienten
Nach einer Einführung zu den Patientenrechten im Allgemeinen sowie ihren rechtlichen Grundlagen im schweizerischen Recht, erläutern Ausführungen zur Urteilsfähigkeit deren Funktion als Schlüssel zu den persönlichkeitsbezogenen Patientenrechten. Vertieft werden die Besonderheiten sowie die Heterogenität der Gruppe der urteilsunfähigen Patienten und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Vertretung und die Ausgestaltung ihrer Rechte besprochen. In der Folge wird auf die im Zentrum des vorliegenden Beitrags stehenden Veto- und Partizipationsrechte Urteilsunfähiger eingegangen. In einem zweiten Teil werden medizinrechtliche Spezialgesetze des Bundes auf Regelungen zu Partizipations- und Vetorechten Urteilsunfähiger hin untersucht. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für die Patientenrechte werden zudem das revidierte Vormund-schaftsrecht sowie der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Humanforschung, die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates und die Leitlinien der Internationalen Harmonisierungskonferenz bei dieser Untersuchung mit berücksichtigt. Der Abschluss des vorliegenden Beitrages bildet eine Analyse der in den untersuchten nationalen und internationalen Normen gefundenen Veto- und Partizipationsrechten urteilsunfähiger Patienten