Sprecher, FranziskaFranziskaSprecher0000-0002-9794-71152024-10-232024-10-232015-03-12https://boris-portal.unibe.ch/handle/20.500.12422/132751Keine Umgehung der Vorschriften zur ärztlichen Selbstdispensation über Versandapotheken - oder wenn eine Ausnahme eine Ausnahme bleiben soll: Arzneimittel sind keine Konsumprodukte und ihre Abgabe an Verbraucher erfordert fachliche Beratung und ärztliche Überwachung. Der Grundsatz «Wer verschreibt, verkauft nicht» und das Vier-Augen-Prinzip, wonach der Arzt verschreibt und der Apotheker die Rezepte kontrolliert und die Arzneimittel – nach einer persönlichen Beratung – an die Endverbraucher abgibt, sollen Sicherheit schaffen und u.a. verhindern, dass falsche oder zu viele Medikamente abgegeben werden.de300 - Social sciences, sociology & anthropology::340 - LawKeine Verbandelung von Ärzten und Versandapothekenmagazine_article10.7892/boris.67963