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  3. Die (Un-)Behandelbarkeit psychisch schwer gestörter Straftäter
 

Die (Un-)Behandelbarkeit psychisch schwer gestörter Straftäter

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BORIS DOI
10.48549/3725
Subtitle
die Abgrenzung zwischen stationärer Behandlung gemäss Art. 59 StGB und der Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB
Abstract
Diese Dissertation nimmt sich dem Abgrenzungskriterium zwischen der stationären Behandlung gemäss Art. 59 StGB und der Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB, nämlich der (Un-)Behandelbarkeit psychisch gestörter Straftäter an. Unter Berücksichtigung forensisch-psychiatrischer bzw. –psychologsicher Literatur wird der Begriff der Behandelbarkeit juristisch ausgelegt und kritisch eingeordnet. Wichtige Erkenntnisse dieser Arbeit sind insbesondere, dass nur in Ausnahmefällen ohne Verletzung des Verhältnismässigkeitsgebots die Verwahrung angeordnet werden darf, wenn bisher noch nie adäquate stationäre Bemühungen zur Behandlung unternommen worden sind. Es wird darüber hinaus beleuchtet, inwiefern Strafgerichte geneigt sein könnten, Ihre Zuständigkeiten bzw. Ihre Kompetenzen in der Würdigung der gutachterlichen Behandlungsprognose zu unterschreiten. Von den Strafgerichten wird eine Plausibilitätsprüfung betreffend Verständlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit gefordert. Schliesslich wird die Anknüpfung an die Behandelbarkeit als Abgrenzungskriterium zwischen stationärer Behandlung und Verwahrung insbesondere wegen deren Unsicherheit kritisiert. Nicht nur fehlen auf der Ebene der Sachverständigen weitgehend konkrete Mindestanforderungen für die Behandlungsprognose. Es gilt zudem, nicht nur die Sphäre des Straftäters, sondern auch die Aussicht von Therapiebemühungen sowie des zu erwartenden Vollzugssettings zu berücksichtigen. Die unüberbrückbaren Unsicherheiten, die sich aus dem Un-)Behandelbarkeitsbegriff und seiner Anwendung ergeben, werden in Kombination mit seinem Ausschluss der Freiheitsorientierung bei einer Verwahrung als besonders problematisch bzw. als Anknüpfungspunkt für die schärfste strafrechtliche Massnahme untauglich betrachtet.
Date of Publication
2022
Year of graduation
2020
Theses Type
dissertation
Subject(s)
300 Social sciences, sociology & anthropology > 340 Law
300 Social sciences, sociology & anthropology > 360 Social problems & social services
Language(s)
de
Author(s)
Sacher, Kevin Yves
Faculty/Graduate School
Faculty of Law
Institute
Institute for Criminal Law and Criminology
Access(Rights)
open.access
Primary OA Publication
true
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Build: dd892c [ 9.04. 8:30]
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