Kommentierung zu Art. 5 lit. c DSG
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Onlinekommentar zum Bundesgesetz über den Datenschutz
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Kommentierung Art. 5 lit. c DSG
Besonders schützenswerte Personendaten bilden eine spezifische Unterkategorie der Personendaten, deren Bearbeitung aufgrund des erhöhten Risikos einer Diskriminierung oder Stigmatisierung einem besonderen Schutzbedarf unterliegt. Ihre Bearbeitung ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig, etwa bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung, nach Durchführung einer vorgängigen Datenschutz-Folgenabschätzung oder auf der Grundlage eines formellen Gesetzes bei einer Bearbeitung durch eine Behörde.
Besonders schützenswerte Personendaten bilden eine spezifische Unterkategorie der Personendaten, deren Bearbeitung aufgrund des erhöhten Risikos einer Diskriminierung oder Stigmatisierung einem besonderen Schutzbedarf unterliegt. Ihre Bearbeitung ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig, etwa bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung, nach Durchführung einer vorgängigen Datenschutz-Folgenabschätzung oder auf der Grundlage eines formellen Gesetzes bei einer Bearbeitung durch eine Behörde.
Date of Publication
2026-01-19
Publication Type
Other
Keyword(s)
Data protection
•
particularly sensitive personal data
•
health data
•
personal data
•
data concerning religious
•
philosophical
•
political or trade union views or activities
•
genetic data
•
biometric data
Language(s)
de
Editor(s)
Steiner, Thomas | |
Morand, Anne-Sophie | |
Hürlimann, Daniel |
Access(Rights)
open.access