Waffen im städtischen Haushalt – von geliehenen Helmen und rostigen Panzern
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Im Spätmittelalter war jeder städtische Haushalt zum Besitz von Waffen verpflichtet. Die städtischen Kontrollen zeigen allerdings ein bedenkliches Bild städtischer Wehrfähigkeit: Grosse Teile der kontrollierten Waffen werden als «bös», «nüt wert» und «bescheiden» bezeichnet. Die Stadt hielt die Haushaltsvorstände unter Androhung von Strafe an, die Waffen zu reparieren oder neue zu kaufen, setzte ein kompliziertes Ausleihsystem in Gang und verpflichtete ihre reichen Bürgerinnen und Bürger zur Anschaffung von Harnischen für die städtische Rüstkammer. Der Beitrag fragt nach der Beschaffenheit der Waffen in den städtischen Haushalten des 14. und 15. Jahrhunderts in kleinen und mittleren Städten im Raum der heutigen Schweiz. Wo kamen die Waffen her? Welche Art Waffen waren vorhanden, und in welchem Zustand waren sie? Art und Qualität der Waffen im städtischen Haushalt verweisen auf die Praxis städtischer Wehrfähigkeit und sind zugleich Indikatoren für die soziale Dimension bürgerlicher Waffenpflicht.
Date of Publication
2018-09-26
Publication Type
Conference Item
Subject(s)
Language(s)
de
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Access(Rights)
metadata.only