Der Organisationsmangel und die (Nicht-)Zurechenbarkeit der Anlasstäterschaft im Kontext von Art. 102 Abs. 1 StGB, Besprechung von Regionalgericht Bern-Mittelland, PEN 23 647, 17.3.2025
Abstract
Das Regionalgericht Bern-Mittelland setzt sich in diesem (seltenen) Entscheid zum Unternehmensstrafrecht sowohl mit dem Organisationsmangel als auch mit den Anforderungen an die Ermittlung der Anlasstäterschaft im Kontext von Art. 102 Abs. 1 StGB auseinander. Das Gericht stellte fest, dass weder direkte Beweise noch belastbare Indizien für das Vorliegen eines Organisationsmangels vorhanden waren. Insbesondere das Schweigen von Auskunftspersonen sowie der beschuldigten Person durfte nicht als Indiz gegen diese gewertet werden, da ein solches Schweigen durch das Aussageverweigerungsrecht von Auskunftspersonen gedeckt ist. Hingegen konnte durch Handelsregistereinträge, Betriebs- und Veranstaltungsgenehmigungen sowie die faktische Organisation des Konzertbetriebs belegt werden, dass grundlegende Strukturen und Zuständigkeiten innerhalb der Organisation bestanden. Die von Art. 102 Abs. 1 StGB verlangte Nichtzurechenbarkeit der Anlasstat zu einer natürlichen Person konnte ebenfalls nicht festgestellt werden, da die Staatsanwaltschaft nicht alle zumutbaren und verhältnismässigen Ermittlungen durchgeführt hatte, so bspw. die Einvernahme weiterer Genossenschafts- oder Bandmitglieder, die Bestellung einer Unternehmensvertretung oder die Sicherstellung organisatorischer Unterlagen.
Date Issued
2025-11
Publication Type
Article
Subjects
Strafrecht
•
Unternehmensstrafrecht
•
Organisationsmangel
•
Zurechenbarkeit
Language(s)
de
Additional Credits
Journal
Aktuelle Juristische Praxis
Publisher
Dike Verlag AG
ISSN
1660-3362
Access(Rights)
metadata.only